Brings wieder zum Laufen
Ab dem 12. Jänner können Sie hier Bons erstellen und bei Partnerbetrieben einlösen.

Geräte-Retter-Prämie

Die Aktion

Elektrogeräte und 
Elektronikgeräte wieder 
zum Laufen bringen. 
Umwelt schonen. 
Wirtschaft stärken.

Die Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten – die Geräte-Retter-Prämie - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt sie die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze.

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, die Geräte-Retter-Prämie für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten auf dieser Webseite zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Zum Beispiel bei Ihnen!

Partnerbetrieb werden

Was haben Partnerbetriebe davon?

Privatpersonen können den Geräte-Retter-Bon für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten (E-Geräten) nur bei Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderaktion teilnehmen. Pro Bon werden 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten, maximal 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung beziehungsweise maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag gefördert. Die Kundin beziehungsweise der Kunde bezahlt bei Ihnen den gesamten Rechnungsbetrag. Als Partnerbetrieb lösen Sie den Bon ein und stellen anschließend den Refundierungsantrag für Ihre Kundin beziehungsweise Ihren Kunden. In weiterer Folge erhält Ihre Kundin beziehungsweise Ihr Kunde die Förderung ausbezahlt.

Weiterer Vorteil: Nach der Einlösung des Bons durch den Partnerbetrieb kann Ihre Kundin beziehungsweise Ihr Kunde sofort einen neuen Bon für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines weiteren E-Geräts beantragen. Deshalb können Sie sich schon jetzt auf zusätzliche Umsätze freuen. 

Oder anders gesagt: Partnerbetrieb werden zahlt sich aus!

Ablauf

Jetzt Partnerbetrieb werden: Anmelden. Reparieren. Profitieren.

 

Partnerbetrieb werden ist ganz einfach. Sie müssen nur einige Teilnahmebedingungen bei der Anmeldung erfüllen. So schnell kann’s gehen:

Einfach „Partnerbetrieb werden“ anklicken und den Online-Antrag ausfüllen. 

Auf offizielle Freigabe als Partnerbetrieb und darauffolgende Veröffentlichung auf www.geräte-retter-prämie.at warten.

Von Ihrer Kundin beziehungsweise Ihrem Kunden auf dieser Webseite gefunden werden und Reparaturaufträge annehmen.

Geräte-Retter-Bon einlösen, Rechnungen ausstellen und Refundierungsanträge für Ihre Kundin beziehungsweise Ihren Kunden bei der KPC einreichen.

Teilnahmebedingungen:

  • Anmeldung als Partnerbetrieb
  • Ihr Betrieb hat eine Niederlassung in Österreich
  • Sie haben eine der folgenden Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik, Kommunikationselektronik, Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Metalltechnik und Kunststoffverarbeitung oder üben eines der freien Gewerbe Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern, Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen oder Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik aus.
  • Oder Sie sind ein sozioökonomischer Betrieb und fallen unter eine Ausnahmeregelung der Gewerbeordnung.
  • Sie sind ein Industriebetrieb, besitzen die Gewerbeberechtigung gemäß § 7 Absatz 5 der Gewerbeordnung und reparieren Ihre selbst hergestellten elektrischen und elektronischen Geräte.
  • Sie sind ein Handelsbetrieb, besitzen eine Berechtigung für das freie Handelsgewerbe, verkaufen E-Geräte und dürfen im Nebenrecht einfache Reparaturtätigkeiten an schadhaften Geräteteilen, für die jedenfalls keine besondere Fachkenntnis vorausgesetzt ist, durchführen. Zur Reparatur im Betrieb oder zur Weitergabe an Dritte dürfen nur Geräte von jenen Herstellern angenommen werden, die Sie in der Regel im laufenden Sortiment führen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind. Das sind jedenfalls Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten und Elektronikgeräten fallen unter die Geräte-Retter-Prämie.

Zum Beispiel: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Akkuschrauber

Die vollständige Liste der förderfähigen E-Geräte finden Sie hier.
Beispiele der nicht förderungsfähigen E-Geräte finden Sie hier.

FAQ

Was Sie noch wissen sollten Antworten auf häufig gestellte Fragen

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