Brings wieder zum Laufen

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In unseren FAQ finden Sie zusätzlich Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wurde Ihr Refundierungsantrag bis zum 15. des Monats vom Partnerbetrieb eingereicht, erfolgt die Auszahlung nach Genehmigung voraussichtlich im Laufe des Folgemonats
Wurde Ihr Refundierungsantrag nach dem 15. des Monats eingereicht, erfolgt die Auszahlung voraussichtlich im Laufe des übernächsten Monats

Bitte beachten Sie das Bestätigungsmail, welches bei der Einreichung des Betriebs automatisch an Sie versendet wurde. In diesem Mail wir das Einreichdatum angeführt.


Beispiel: Anträge, welche zwischen 16. Januar und 15. Februar vom Partnerbetrieb zur Refundierung bei der KPC eingereicht werden, werden im Laufe des März ausbezahlt.


Der Status Ihres Bons kann mit dem Bon-Tracker abgefragt werden. Den Link zum Bon-Tracker finden Sie hier: Geräte-Retter-Prämie.

Die Überweisung erfolgt durch die KPC an das bei Bon-Erstellung angegebene Bankkonto. 

Achtung: Eine Änderung oder Schließung des bei Bon-Erstellung angegebenen Bankkontos ist der KPC unverzüglich unter grp(at)publicconsulting.at mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht zeitgerecht, kann sich die Auszahlung verzögern.

Wenn Sie einen Geräte-Retter-Bon benötigen, klicken Sie hier: Geräte-Retter-Bon erstellen

Dieser Bon ist spätestens bei Bezahlung der Rechnung einem Partnerbetrieb vorzulegen. Die Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie auf der Website www.geräte-retter-prämie.at.

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person durchgeführt werden kann, ist eine Bekanntgabe Ihres Vornamens und Nachnamens sowie Ihres Geburtsdatums erforderlich. Ihre Daten werden mit dem Zentralen Melderegister abgeglichen. Daher ist es  wichtig, dass Sie Ihren Namen genauso schreiben, wie er auf Ihrem Meldezettel steht. Sollten Sie die Angaben dreimal nicht korrekt eingegeben haben, wird die Bon-Erstellung für kurze Zeit gesperrt. Sie können alternativ einen anderen Browser nutzen oder die Cache-Daten leeren.

Hinweis: Sie müssen während der Bon-Erstellung Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Drücken Sie dafür zunächst auf „bestätigen“. Es wird ein fünfstelliger Code auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versendet. Dieser Code muss in der Eingabemaske innerhalb von 5 Minuten eingeben werden. Sollten Sie die Zeit überschreiten, müssen Sie den Vorgang wiederholen. Klicken Sie im Anschluss auf „OK“ – somit wurde Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und Sie können die Bon-Erstellung abschließen. 

Beachten Sie, dass die E-Mail möglicherweise automatisch im SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Kontos ankommt.

Nach der Bestätigung der E-Mailadresse und Angaben aller erforderlichen Daten, klicken Sie zum Erhalt des Geräte-Retter-Bons auf "Daten prüfen".
 

Wenn Sie einen Geräte-Retter-Bon benötigen, klicken Sie bitte hier: Geräte-Retter-Bon erstellen

Die Suche nach einem Partnerbetrieb kann über das Tool „Partnerbetrieb finden“ durchgeführt werden. Hier kann Ihr Standort, ein gewisser Umkreis und das Gerät ausgewählt werden. Es werden alle aktuell teilnehmenden Partnerbetriebe angezeigt. Wir empfehlen vorab beim Betrieb anzufragen, ob die konkrete gewünschte Leistung durchführbar ist.

Bei Erteilung des Auftrags ist darauf hinzuweisen, dass die Geräte-Retter-Prämie genutzt werden möchte. Der Geräte-Retter-Bon ist dem Partnerbetrieb spätestens bei Rechnungsbegleichung vorzulegen. Sobald Ihr Bon durch den Partnerbetrieb eingelöst wurde, erhalten Sie eine Bestätigung. Um die Einlösung Ihres Bons sicherzustellen, wird empfohlen die Rechnung erst zu begleichen, sobald Sie das Mail über die Einlösung des Bons erhalten haben. Der Partnerbetrieb erstellt für Sie eine Rechnung mit folgenden Inhalten: Name und Adresse des Partnerbetriebs, Angabe der durchgeführten Reparatur, Service, Wartung und/oder des Kostenvoranschlags, Angabe des Bruttobetrags, Vorname und Nachname der Rechnungsempfänger:in (Bonersteller:in) oder Bonnummer. Sie bezahlen den gesamten Rechnungsbetrag beim Partnerbetrieb. 

Der Partnerbetrieb stellt nach Bezahlung der Rechnung für Sie einen Refundierungsantrag bei der KPC. Sobald der Partnerbetrieb die Refundierung für Ihre Reparatur abgeschlossen hat, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

Förderfähig sind ausschließlich E-Geräte, die in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte enthalten sind. Die Förderung einer Reparatur, Service oder Wartung eines E-Geräts, welches nicht auf dieser Liste  angeführt ist, ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass E-Geräte mit abweichender Bezeichnung aber gleichem Verwendungszweck wie förderungsfähige Geräte, gefördert werden. Beispiel: Backofen oder Backrohr.

Sollte Ihr Gerät nicht in der E-Geräteliste enthalten sein, überprüfen Sie bitte die Beispiele der nicht förderungsfähigen Geräte und Kosten. Sollten Unklarheiten über die Förderfähigkeit eines bestimmten Gerätes bestehen, übermitteln Sie bitte die genaue Produktbezeichnung über unser Kontaktformular, bevor Sie Ihr Gerät bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb reparieren lassen. 

Der Geräte-Retter-Bon kann nur bei teilnehmenden Partnerbetrieben der Förderaktion „Geräte-Retter-Prämie“ eingelöst werden. 

Die Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie auf der Website www.geräte-retter-prämie.at 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Betriebe Partnerbetriebe sind – die Teilnahme an der Aktion ist für Betriebe freiwillig. Wenn Sie Ihren gewünschten Betrieb auf der Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe nicht finden, ist  er aktuell kein Partnerbetrieb. 

Wir empfehlen vorab anzufragen, ob für die gewünschte Leistung der Bon akzeptiert wird. Reparaturen, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen und Kostenvoranschläge können ausschließlich bei teilnehmenden Partnerbetrieben eingelöst werden.

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Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Anfragen die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.