Brings wieder zum Laufen

Geräte-Retter-Prämie

Darum geht's

Elektrogeräte und 
Elektronikgeräte wieder 
zum Laufen bringen.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen. 

Wenn Ihre Waschmaschine Wasser verliert, Ihr Kühlschrank nicht mehr kühlen will oder Ihre Bohrmaschine nicht mehr tut was sie soll, dann geben Sie sich einen Ruck und bringen Sie Ihr Elektrogerät wieder zum Laufen.

Dabei handeln Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern sparen auch noch Geld.

Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt und Freizeit wie Geschirrspüler, Toaster und Fernsehgerät reparieren lassen, sparen Sie mit der Geräte-Retter-Prämie 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 130 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. 

Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten oder Elektronikgeräten und richtet sich an Privatpersonen. 

Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Informationsblatt downloaden

Ablauf

Geräte-Retter-Prämie für die Reparatur, Service oder Wartung eines Elektrogeräts und Elektronikgeräts und/oder eines Kostenvoranschlags, in vier einfachen Schritten:

1.

Auf den Button „Geräte-Retter-Bon erstellen“ klicken.

2.

Geräte-Retter-Bon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken.

3.

Geräte-Retter-Bon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen. Die Förderungseinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.

4.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.

Mit dem Bon-Tracker den Status Ihres Geräte-Retter-Bons abfragen:

Bon tracken

Geräte-Retter-Bon erstellen

Button klicken, Daten eingeben und Geräte-Retter-Bon erhalten!

Geräte-Retter-Bon erstellen

 

Sie haben einen Geräte-Retter-Bon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb? 

Kein Problem. Jetzt Partnerbetrieb finden und Ihren Geräte-Retter-Bon bei einem der Partnerbetriebe in ganz Österreich einlösen.

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Bundesländer-Listen

Hier können Sie alle teilnehmenden Partnerbetriebe für Ihr Bundesland als PDF-Datei herunterladen:

Partnerbetriebe Burgenland herunterladen

Partnerbetriebe Kärnten herunterladen

Partnerbetriebe Niederösterreich herunterladen

Partnerbetriebe Oberösterreich herunterladen

Partnerbetriebe Salzburg herunterladen

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Bitte beachten Sie, dass die Listen der Partnerbetriebe monatlich aktualisiert werden. Deshalb kann es Abweichungen zwischen den Bundesländerlisten und der Partnerbetriebssuche geben. Eine aktuelle Information über die teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie unter "Partnerbetrieb finden".

Gut zu wissen

Alle wichtigen Infos zur Geräte-Retter-Prämie 
für Sie in der Übersicht

  • Von der Geräte-Retter-Prämie für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
  • Pro Elektro- oder Elektronikgerät (E-Geräte) kann ein Bon für eine Reparatur, Service oder Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und verwendet werden.
  • Die Förderung bekommen Sie für Elektrogeräte und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind. Zum Beispiel Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Laptops und Akkuschrauber. Alle förderungsfähigen E-Geräte finden Sie in der Liste der förderungsfähigen Geräte. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z. B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.

Liste der förderungsfähigen E-Geräte downloaden

Informationsblatt downloaden

Beispiele von nicht förderungsfähigen E-Geräten können Sie hier downloaden.

Mit der Geräte-Retter-Prämie bis zu 50 % der Kosten sparen:

Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung beziehungsweise maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.

FAQ

Was Sie noch wissen sollten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie gerne.

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Wenn Sie einen Geräte-Retter-Bon benötigen, klicken Sie hier

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